Finanztipps
Bestimmte Aufwendungen für Ihre Gesundheit können steuerlich geltend
gemacht werden, wenn die zumutbare Belastung, die sich an Ihren
persönlichen Einkommensverhältnissen orientiert, überschritten wird.
Das
sind zum Beispiel Kosten für Zahnersatz oder Fahrtkosten, die Ihnen
entstehen, um in die Praxis zu kommen. Die zwangsläufig entstehenden
Krankheitskosten für Ihre Kinder können bei Ihnen als Eltern
grundsätzlich dann anerkannt werden, wenn Ihre Kinder nicht in der Lage
sind, die Kosten selbst zu tragen.
Da die Kosten für teurere
Materialien und moderne Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Inlays,
ästhetisch besonders anspruchsvolle Kronen, Bleichen von Zähnen usw.
nicht von den Krankenkassen übernommen werden, kommt der steuerlichen
Geltendmachung eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch für
Implantate und den dazugehörigen Zahnersatz.
Im Einzelfall sollten Sie sich von Steuerfachleuten beraten lassen.
Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Zusatzversicherung
Viele Patienten schieben notwendige Behandlungen, wie neuen Zahnersatz oder Kieferregulierung aus Kostengründen, immer wieder hinaus. Oft entstehen gerade dadurch weiterführende oder sogar irreparable Schäden an Ihren Zähnen. Hier hilft der Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung, die für geringe Beiträge (10-15 EUR) 30% oder 40% der anfallenden Rechnungskosten zusätzlich zu den Kassenleistungen übernimmt. Damit senken Sie Ihre finanzielle Beteiligung auf ein Minimum.
Um Ihnen zu helfen, haben wir entsprechende Rahmenvereinbarungen getroffen. Fragen Sie einfach an unserer Rezeption nach! Informieren Sie sich auch unter: www.waizmanntabelle.de
