Schützenstraße 29, 21244 Buchholz

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Finanztipps

Gibt es Unterstützung?

Bestimmte Aufwendungen für Ihre Gesundheit können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die zumutbare Belastung, die sich an Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen orientiert, überschritten wird. Das sind zum Beispiel Kosten für Zahnersatz oder Fahrtkosten, die Ihnen entstehen, um in die Praxis zu kommen. Die zwangsläufig entstehenden Krankheitskosten für Ihre Kinder können bei Ihnen als Eltern grundsätzlich dann anerkannt werden, wenn Ihre Kinder nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen.

Da die Kosten für teurere Materialien und moderne Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Inlays, ästhetisch besonders anspruchsvolle Kronen, Bleichen von Zähnen usw. nicht von den Krankenkassen übernommen werden, kommt der steuerlichen Geltendmachung eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch für Implantate und den dazugehörigen Zahnersatz.
Im Einzelfall sollten Sie sich von Steuerfachleuten beraten lassen.

Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen? www.verbraucherzentrale.de/kassenleistungen-der-zahnmedizin

Zusatzversicherung Informieren Sie sich über Zusatzversicherungen unter: www.waizmanntabelle.de